Warum sich Mieterstrom für Vermieter 2026 besonders lohnt
Bei einem klassischen Mehrfamilienhaus produziert das Dach Solarstrom, der größtenteils ungenutzt ins Netz fließt. Mieterstrom dreht das um: Der Strom wird direkt im Gebäude an die Mieter geliefert – ohne Umweg über das öffentliche Netz. Daraus entstehen für Sie als Eigentümer gleich mehrere Einnahmequellen, während Ihre Mieter von günstigeren Strompreisen profitieren.
Gesetzlich ist der Mieterstrompreis auf maximal 90 % des örtlichen Grundversorgertarifs gedeckelt – in der Praxis liegt er oft sogar deutlich darunter. So entsteht ein Modell, von dem beide Seiten profitieren: zufriedene Mieter und eine Immobilie, die sich rechnet.
Diese Vorteile machen Mieterstrom 2026 besonders attraktiv:
Der Klassiker: Ab etwa sechs bis acht Wohneinheiten wird Mieterstrom wirtschaftlich richtig spannend. Je höher der gemeinsam genutzte Verbrauch im Haus, desto besser die Rendite Ihrer Anlage.
Wohnungsbaugesellschaften und Hausverwaltungen profitieren über ganze Portfolios hinweg – mit standardisierten Mess- und Abrechnungskonzepten, die wir für jedes Objekt sauber aufsetzen.
Bürogebäude, Gewerbeparks oder vermietete Hallen: Liefern Sie Solarstrom direkt an Ihre gewerblichen Mieter und senken Sie deren Betriebskosten – ein echtes Argument bei der Vermietung.
Schon in der Planung mitgedacht, ist Mieterstrom im Neubau am effizientesten. Mess- und Zählerinfrastruktur lassen sich von Anfang an optimal integrieren.
Ein Mieterstrom-Modell ist mehr als eine PV-Anlage. Wir liefern alle Komponenten aufeinander abgestimmt – von Markenherstellern mit langer Garantie und Service in Deutschland.
Hochwertige Module und Wechselrichter, ausgelegt auf den Gesamtverbrauch Ihrer Mietparteien für eine maximale Eigenverbrauchsquote im Gebäude.
Verschiebt überschüssigen Mittagsstrom in die Abendstunden und erhöht so den Anteil, der direkt an Mieter geliefert wird.
Das Summenzählermodell trennt Mieterstrom, Netzbezug und Einspeisung sauber und gesetzeskonform.
Intelligente Messsysteme erfassen den Verbrauch jeder Einheit präzise und ermöglichen die korrekte Abrechnung.
Auf Wunsch organisieren wir die laufende Mieterstrom-Abrechnung über einen spezialisierten Partner – Sie haben keinen Verwaltungsaufwand.
Wallboxen für die Tiefgarage oder den Stellplatz, gespeist aus dem Solarstrom des eigenen Gebäudes.
Seit dem Solarpaket I (Mai 2024) gibt es zwei Wege, Solarstrom an Bewohner zu liefern – und wir empfehlen Ihnen den, der zu Ihrem Objekt passt.
Das klassische Mieterstrommodell ist das vollständige Versorgungsmodell: Sie liefern Ihren Mietern Strom als regulärer Stromlieferant, erhalten dafür den Mieterstromzuschlag und bauen eine echte zusätzliche Einnahmequelle auf. Der Aufwand ist etwas höher (Lieferantenpflichten, Abrechnung), dafür ist es bei größeren Häusern deutlich rentabler.
Die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV) ist die schlanke Alternative: kein Mieterstromvertrag, keine Lieferantenpflichten – dafür auch kein Mieterstromzuschlag. Der erzeugte Strom wird über einen Aufteilungsschlüssel verteilt, den Reststrom bezieht jede Partei selbst. Das lohnt sich vor allem bei kleineren Anlagen oder wenn Sie es bewusst unkompliziert halten wollen.
Welches Modell für Sie das wirtschaftlichste ist, rechnen wir in der kostenlosen Analyse für Ihr konkretes Objekt durch.
Beispiel: Ein Mehrfamilienhaus mit 10 Wohneinheiten und einer 30-kWp-Anlage erzeugt rund 27.000 kWh Solarstrom pro Jahr. Wird der Großteil davon als Mieterstrom an die Mietparteien geliefert, kombinieren sich Mieterstromerlöse, Mieterstromzuschlag und Einspeisevergütung für den Überschuss zu einer attraktiven Gesamtrendite. (Richtwerte – die belastbare Wirtschaftlichkeitsrechnung erstellen wir individuell für Ihr Objekt.)
Anders als bei einer reinen Eigenverbrauchsanlage entstehen beim Mieterstrom gleich drei Erlösströme, die sich addieren:
Der Mieterstromzuschlag 2026 richtet sich nach der Anlagengröße (Werte sinken monatlich um ca. 1 % – Degression):
Strom, den Ihre Mieter nicht verbrauchen, speisen Sie ins öffentliche Netz ein und erhalten dafür die garantierte EEG-Vergütung. Wer seine Anlage zwischen dem 1. Februar und dem 31. Juli 2026 in Betrieb nimmt, erhält 20 Jahre lang folgende Sätze:
Die Sätze werden halbjährlich um ein Prozent abgesenkt. Wer sich die aktuelle Vergütung über 20 Jahre sichern möchte, sollte die Planung zeitnah angehen – wir übernehmen die fristgerechte Anmeldung beim Marktstammdatenregister und beim Netzbetreiber für Sie.
Wir übernehmen die komplette Förderrecherche und den Antragsprozess für Sie. So holen Sie das Maximum aus den verfügbaren Programmen heraus, ohne sich durch Antragsformulare zu kämpfen.
Telefon- oder Vor-Ort-Termin, Aufnahme Ihres Strombedarfs und Ihrer Ziele.
Statische Beurteilung, Verschattungsanalyse, Ertragsprognose mit Simulationssoftware.
Verbindliche Festpreiskalkulation inklusive Förderung, Amortisationsrechnung und Wirtschaftlichkeitsanalyse.
Anmeldung beim Netzbetreiber, Einholung notwendiger Genehmigungen, Materialdisposition.
Komplette Installation durch unsere zertifizierten Solarteure – meist innerhalb von ein bis drei Tagen.
Einweisung in die Monitoring-App, Anmeldung der Förderung, 24/7-Service und Wartung.
Lassen Sie sich jetzt kostenlos und unverbindlich beraten. Wir
erstellen Ihnen ein individuelles Angebot für Ihre
Photovoltaikanlage.
Wirtschaftlich wird das klassische Mieterstrommodell meist ab etwa sechs bis acht Wohneinheiten interessant. Bei kleineren Objekten kann die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV) die bessere Wahl sein. Was sich für Ihr Haus rechnet, prüfen wir in der kostenlosen Analyse.
Nein. Die Teilnahme am Mieterstrom ist für Mieter freiwillig – niemand ist verpflichtet, den Solarstrom zu beziehen. Wer nicht teilnimmt, behält seinen bisherigen Stromvertrag. Wir richten das Messkonzept so ein, dass beides sauber nebeneinander funktioniert.
Beim Mieterstrom werden Sie zum Stromlieferanten Ihrer Mieter und erhalten den Mieterstromzuschlag – mehr Ertrag, etwas mehr Aufwand. Die GGV ist die schlanke Variante ohne Lieferantenpflichten, aber auch ohne Zuschlag. Wir empfehlen Ihnen das Modell, das zu Ihrem Objekt passt.
Auf Wunsch übernehmen wir die laufende Mieterstrom-Abrechnung über einen spezialisierten Partner – inklusive Zählerablesung und Endabrechnung. So haben Sie als Eigentümer praktisch keinen Verwaltungsaufwand.
Standardanlagen schalten sich bei Stromausfall aus Sicherheitsgründen ab. Wer auch bei Netzausfall weiter Strom haben möchte, kann eine Anlage mit Notstrom- oder Ersatzstromfunktion wählen. Diese benötigt einen geeigneten Hybridwechselrichter und in der Regel einen Batteriespeicher.